AGB

Preise & Zahlungsmodalitäten

Die angegebenen Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die jeweils angegebene Personenanzahl und Buchungsdauer. Zusätzliche Leistungen wie Endreinigung, Bettwäsche oder Handtücher werden – sofern nicht anders angegeben – gesondert berechnet.

Nach der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise ohne weitere Aufforderung zu überweisen. Erfolgt die Buchung kurzfristiger (weniger als 14 Tage vor Anreise), ist der gesamte Betrag sofort fällig.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Barzahlungen oder Kartenzahlungen vor Ort sind nicht möglich.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, die Buchung zu stornieren und die Unterkunft anderweitig zu vergeben.


Mietdauer & Verlängerung

Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ist für beide Parteien verbindlich. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und Verfügbarkeit möglich.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich möglich, muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauer angefragt werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Erfolgt eine Verlängerung, wird diese separat bestätigt und gemäß den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.

 

Mängel & Ersatzvornahmen

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel oder Schäden an der Unterkunft unverzüglich nach Anreise mitzuteilen. Sichtbare Mängel sollen möglichst mit Fotos dokumentiert und zusammen mit der Meldung übermittelt werden.

Der Vermieter wird berechtigte Mängel schnellstmöglich beheben oder geeignete Ersatzmaßnahmen ergreifen. Eine eigenständige Mängelbeseitigung durch den Mieter (Ersatzvornahme) ist nur zulässig, wenn der Vermieter trotz angemessener Fristsetzung nicht reagiert oder die Mängelbeseitigung verweigert.

Etwaige Minderungsansprüche bestehen nur, wenn der Mangel nicht behoben werden konnte und der Vermieter entsprechend informiert wurde.


Kurtaxe (nur in Heringsdorf zu verrichten)

Der Ort Heringsdorf ist ein staatlich anerkannter Kurort und erhebt eine Kurtaxe: Hauptsaison 01.04.2019 bis 31.10.2019 27.12.2019 bis 02.01.2020 Nebensaison 01.11.2019 bis 26.12.2019 03.01.2020 bis 31.03.2020 Erwachsene 2,70 - € 2,10€ (Nebensaison) Ermäßigt 1,60 - € 1,30€ (Nebensaison) Die Kurtaxe ist zusätzlich zum Mietpreis an den Vermieter zu zahlen.

(1) Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (bis zum 10. Geburtstag) bei Nachweis des Lebensalters.

(2) Eine Ermäßigung der Kurabgabe wird gewährt Kindern ab dem 11. Lebensjahr (ab 1. Tag nach 10. Geburtstag) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (bis zum 16. Geburtstag) bei Nachweis des Lebensalters. Stornierung Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten.

Kündigung vor Mietantritt:

– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises

– bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

- bis 10 Tage vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises

– später als 10 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietdauer vorzeitig abzubrechen sollten Hausregeln missachtet werden.


Kaution

Bei einem Mietzeitraum ab zwei Monaten wird eine Kaution in Höhe von einer vollen Monatsmiete fällig. Die Kaution ist spätestens mit der ersten Mietzahlung zu überweisen und dient der Absicherung etwaiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis (z. B. für Schäden, ausstehende Zahlungen oder übermäßige Abnutzung).

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Mietverhältnisses, sofern keine offenen Forderungen oder Mängel festgestellt wurden. Etwaige berechtigte Einbehalte werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt.

Bei kürzeren Aufenthalten (unter zwei Monaten) wird keine Kaution erhoben.


Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine planmäßige Durchführung unmöglich machen. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, unvorhersehbare Schäden an der Unterkunft oder ein Doppelbuchungsfehler trotz ordnungsgemäßer technischer Verwaltung.

In diesem Fall wird der bereits gezahlte Mietpreis vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters – insbesondere Schadensersatz oder Ersatzunterkünfte – bestehen nicht.

Der Vermieter behält sich außerdem das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder falsche Angaben zur Person oder zum Buchungszweck gemacht hat.



Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.



Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri-gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.


Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Oranienburg, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt.